Der BDVI
Der BDVI ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Deutschland. Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die Interessen seiner ca. 1.300 Mitglieder gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Im Vordergrund der Verbandsarbeit steht dabei, den einzelnen Berufsträger als Teil des Öffentlichen Vermessungswesens zu stärken und gleichzeitig das den Beruf fördernde Gesamtinteresse der beliehenen Freiberufler hervorzuheben.
Die ÖbVI sind mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Vermessungswesens betraut. Sie erbringen öffentliche Dienstleistungen in privater Organisation. Ein ÖbVI unter steht staatlicher Aufsicht; sein Handeln ist von Neutralität und persönlichem Verantwortungsbewusstsein bestimmt.
Die Geschäftsfelder
Der BDVI e.V. engagiert sich für eine positive Ausgestaltung der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für die ÖbVI in Deutschland. Sein gesellschaftliches und berufspolitisches Wirken zielt auf die Schaffung von unternehmerischen Freiräumen für den Mittelstand und Freiberufler, die Verlagerung von Vermessungsdienstleistungen von der öffentlichen Verwaltung auf die ÖbVI und die Vereinheitlichung der Gesetzgebung.
Die Umsetzung dieser Zielstellungen erfolgt mit der Verankerung der ÖbVI-Tätigkeiten in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Richtlinien, durch die Einführung von vermessungstechnischen Standards in das Baugeschehen sowie die Erarbeitung von Vorschlägen zur Deregulierung. Der BDVI kooperiert im Sinne seiner Mitglieder mit nationalen und europäischen Institutionen der Freien Berufe.
BDVI e.V. als UAV-Mitglied
Der BDVI e.V. ist Mitglied im deutschsprachigen Verband der unbemannten Luftfahrt in Europa (UAV DACH) und als solches am europäischen Novellierungsverfahren einer „Drohnen-Verordnung“ beteiligt. So brachte sich die Arbeitsgemeinschaft UAV/Drohnen des BDVI aktiv in die Umfrage des europäischen Drohnenverbandes (UVSI) ein, um Stellung zur geodätischen Nutzung von UAV in Deutschland zu beziehen. Die Umfrageergebnisse sind im Rahmen des europäischen Verfahrens für die notwendige Erstellung neuer Drohnenregelungen eingeflossen und wurden auch der International Civil Aviation Organization (ICAO) zur Verfügung gestellt.
Die seit 2017 gültigen nationalen Regeln der „Drohnen-Verordnung“ werden von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden in den Bundesländern teils unterschiedlich umgesetzt. Dies führte teilweise zu einer Erschwerung des kommerziellen Einsatzes von UAVs. Der BDVI hatte deshalb federführend für die IGG Erfahrungen bei der Anwendung der neuen Verordnung und der Handhabung in den einzelnen Ländern gesammelt und dem UAV Dach zur Verfügung gestellt. Dies stärkt die Argumente des Dachverbandes gegenüber den Behörden, um den UAV- Einsatz im Vermessungswesen auch künftig rechtssicher und praxistauglich zu gestalten. Leiter der BDVI-Ad hoc Arbeitsgruppe ist Dipl.-Ing. Alexander Zurhorst.
Unternehmenssitz
BDVI e.V.
Martina Wolkowa-Norda (Geschäftsführerin)
Luisenstraße 47
10117 Berlin
info@bdvi.de
Dienstleistungen
- Nationale und internationale Vertretung gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung
- Beratungsleistungen zu Rechtsfragen, Unternehmensführung, Existenzgründung etc.
- Anleitung für die Umsetzung von Qualitätsmanagement im ÖbVI-Büro
- Bereitstellung vielfältiger Serviceleistungen und aktueller Informationen
- Organisation von Fort- und Weiterbildung für die Mitglieder
- Unterstützung bei der Erschließung neuer Tätigkeitsfelder für ÖbVI
- Vielfältige Öffentlichkeitsarbeit
Veröffentlichungen
- FORUM – Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. (vierteljährliche Erscheinungsweise)
- Verantwortung im Arbeitsschutz – Ein Leitfaden für Vermessungsbüros
- Statistische Daten zu Vermessungsbüros in Deutschland (Ausgabe 2012)
- Martin Henssler/Matthias Kilian – Die Stellung des Vermessungsingenieurs im Europarecht
- Qualitätsmanagement in Büros Öffentlich bestellter Vermessungsingenieure
- Lisa Keddo - Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, Stellung und Funktion im Rechtssystem